Geltungsbereich
1. eCollect AG (“eCollect“), Neuhofstrasse 19A, 6340 Baar, Zug, Schweiz, bietet Dienstleistungen und umfassende Lösungen im Gebiet des Debitoren-und Forderungsmanagements europaweit an.
2. Für Geschäftsbeziehungen, die über die Website der eCollect mit Auftraggebern geschlossen werden, gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“). Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, eCollect stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
3. Die Dienstleistungen der eCollect richten sich ausschliesslich an Unternehmer. Auftraggeber als natürliche Personen müssen voll geschäftsfähig und volljährig sein. Bei Anmeldung als juristische Person muss einen aktuellen Handelsregisterauszug sowie ggf. eine Handlungsvollmacht für den Abschluss entsprechender Geschäfte vorgelegt werden.
II. Registrierung, Erstellung von eCollect-Accounts samt Guthaben-Konten
1. Registrierung
1.1. Jeder Auftraggeber, der die Leistungen von eCollect nicht als Verbraucher bezieht, kann sich über die Website der eCollect anmelden und die Errichtung von eCollect-Accounts zur Inanspruchnahme der in diesen AGB beschriebenen Leistungen beantragen.
1.2. Zur Erstellung von kostenlosen digitalen Accounts hat der Auftraggeber seine E-Mail-Adresse und ein sicheres, bestimmten Erfordernissen entsprechendes Passwort unter Zustimmung dieser AGB und der Datenschutzerklärung von eCollect anzugeben. Nach erfolgreicher Anmeldung wird ein automatisches Schreiben an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt, welche durch das Anklicken eines SSL-gesicherten Links seitens des Auftraggebers zu verifizieren ist.
1.3. Zur Aktivierung der eCollect-Accounts hat der Auftraggeber das Registrierungsformular auszufüllen und Informationen, darunter auch zur Personenidentifizierung benötigte Daten, über sich selbst bzw. seine Vertreter, ggf. wirtschaftlich Berechtigte bzw. Kontrollinhaber sowie über seine Geschäftstätigkeit zu übermitteln. Dabei versichert er, dass alle Angaben richtig, genau, aktuell und vollständig sind.
1.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die jeweiligen Angaben stets aktuell zu halten und jegliche Änderungen oder Abweichungen in seinen eCollect-Accounts unverzüglich anzugeben.
1.5. eCollect ist ihrerseits zur Feststellung der Identität des Auftraggebers verpflichtet. Erst nachdem alle erforderlichen Informationen eingereicht und von eCollect geprüft und genehmigt sind, werden eCollect-Accounts dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
1.6. Bei einer nicht vollständig durchgeführten Anmeldung sowie im Falle von unglaubwürdigen oder fehlerhaften Angaben behält sich eCollect das Recht vor, die Registrierung eines Auftraggebers abzulehnen, unmittelbar rückgängig zu machen oder nach einer angemessenen Zeit dessen eCollect-Accounts zu löschen sowie etwaige Aufträge abzulehnen.
1.7. Jederzeit während der Inanspruchnahme der Leistungen von eCollect können weitere Angaben vom Auftraggeber verlangt werden, um dessen Identität bzw. die dessen Vertreters, das wirtschaftliche Eigentum bzw. die Beherrschung des Geschäfts zu überprüfen, nachträglich vorgelegte Informationen zu validieren und das mit dem Rechtsgeschäft verbundene Risiko zu bewerten.
2. Erstellung und Führung von eCollect-Accounts
2.1. Nach erfolgreicher Registrierung des Auftraggebers werden für ihn individuelle auftragsgemässe eCollect-Accounts erstellt und aktiviert.
2.2. Dem Auftraggeber wird per Online-Zugriff zu seinen eCollect-Accounts via Webapplikation und Softwareschnittstelle (API) ständig Einsicht in den Verlauf der Leistungserbringung und den aktuellen Stand der bezahlten bzw. eingezogenen oder noch ausstehenden Forderungen sowie der Zugang zu den einzelnen Abrechnungen ermöglicht. Darüber hinaus wird dem Auftraggeber ein Reporting-Tool zur Visualisierung diverser Auswertungen und Statistiken zur Verfügung gestellt.
2.3. eCollect gewährt dem Auftraggeber technische Unterstützung zur Lösung allgemeiner Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung der eCollect-Accounts und der Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen.
3. Guthaben-Konten
3.1. Mit Aktivierung der eCollect-Accounts werden Guthaben-Konten für den Auftraggeber angelegt. Auf diese werden eingehende Zahlungen von Kunden des Auftraggebers gutgeschrieben.
3.2. Die Guthaben-Konten dienen zur Abrechnung und Auszahlung der realisierten Forderungen an den Auftraggeber.
III. Beauftragung
1. Die Darstellungen und Ausführungen auf den Webseiten von eCollect stellen eine unverbindliche Leistungsbeschreibung dar.
2. Nach erfolgter Registrierung erklärt der Auftraggeber durch die Erteilung einzelner Aufträge bzw. Übermittlung von Forderungen eine verbindliche Beauftragung gegenüber eCollect.
3. Der Auftraggeber kann eCollect mit der Erbringung der folgenden Dienstleistungen beauftragen:
a. Invoice-to-Cash: eCollect übernimmt für den Auftraggeber das komplette Debitoren- und Forderungsmanagement (End-to-End-Lösung). Dies umfasst Rechnungsstellung und das anschliessende kaufmännische Mahnverfahren samt Zahlungsabwicklung durch einen zugelassenen Zahlungsdienstleister, Zahlungszuordnung und -überwachung und die dazugehörige forderungsbezogene Kundenkommunikation samt Widerspruchsbearbeitung sowie die Überleitung unbezahlter Rechnungen in das vorrechtliche und rechtliche Inkassoverfahren (in der Schweiz) bzw. aussergerichtliche und gerichtliche Inkassoverfahren (in anderen Ländern) und ggf. das Überwachungsverfahren (Monitoring);
b. Debt Collection: je nach dem Forderungsstand führt eCollect das vorrechtliche und rechtliche bzw. aussergerichtliche und gerichtliche Inkassoverfahren im In- und Ausland und ggf. das Überwachungsverfahren für den Auftraggeber durch.
4. eCollect wird das Debitoren- und Forderungsmanagement für den Auftraggeber unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften nach Massgabe dieser AGB sowie nach pflichtgemässem Ermessen durch die zu Gebote stehenden, wirtschaftlich vertretbaren und rechtmässigen Massnahmen abwickeln.
IV. Invoice-to-Cash
1. Rechnungsstellung
1.1. eCollect übernimmt für den Auftraggeber die Erfassung, Erstellung und Übersendung von Rechnungen und Zahlungserinnerungen.
1.2. Die Gestaltung von Rechnungen und Zahlungserinnerungen (Layout, Logo, Absenderinformationen, etc.) wird im eCollect-System entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers eingerichtet. Der Auftraggeber stellt eCollect die erforderlichen Vorlagen zu Verfügung.
1.3. Rechnungen sowie Zahlungserinnerungen werden im Namen und Auftrag des Auftraggebers in der Regel per E-Mail und ausnahmsweise per Post übersendet.
2. Kaufmännisches Mahnverfahren
2.1. Sollte nach der ersten Zahlungserinnerung keine Zahlung erfolgen, wird zu einem zweistufigen Mahnverfahren gegen den jeweiligen Kunden des Auftraggebers übergegangen. Dabei übernimmt eCollect die Erfassung, Erstellung und Übersendung von zwei nacheinander folgenden Mahnungen nach festgelegtem Ablauf und Fristen unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen.
2.2. Das Mahnschreiben (Layout, Logo, Absenderinformationen, etc.) wird im eCollect-System entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers eingerichtet. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die erforderlichen Vorlagen zu Verfügung.
2.3. Die zwei Mahnschreiben werden im Namen und Auftrag des Auftraggebers in der Regel per E-Mail und ausnahmsweise per Post übersendet.
3. Bereitstellung einer Payment-Page und ZahlungsbearbeitungIm
Rahmen der Rechnungsstellung und des Mahnverfahrens wird für den Auftraggeber zum Zwecke der Zahlungsabwicklung eine white label Paymetn-Page unter seinem Namen und mit dem jeweiligen Logo mit unterschiedlichen länderspezifischen Zahlungsmethoden eingerichtet sowie während der gesamten Vertragsdauer verwaltet und ihm zur Verfügung gestellt. Dabei wird die Abwicklung von Kundenzahlungen durch einen zugelassenen Zahlungsdienstleister erfolgen und in einer separaten Vereinbarung näher geregelt.
4. Kundenkommunikation und Widerspruchsbearbeitung
4.1. eCollect übernimmt die gesamte rechnungs-/ forderungsbezogene Kommunikation sowie die Bearbeitung von Widersprüchen zu den gestellten Rechnungen und geltend gemachten Forderungen.
4.2. Dabei ist eCollect für die Kundenkommunikation auf verschiedenen Kommunikationskanälen zuständig und führt die laufende Korrespondenz. Entsprechend den speziellen Anforderungen des Auftraggebers werden seitens der eCollect unterschiedliche Workflows eingesetzt.
5. Ratenzahlungen und sonstige Zahlungsvereinbarungen
eCollect übernimmt den Abschluss, Abwicklung und Überwachung von Ratenzahlungen sowie sonstigen Zahlungsvereinbarungen, soweit dies im Einzelfall wirtschaftlich sinnvoll und zweckmässig erscheint und den Vorgaben des Auftraggebers entspricht.
6. Inkassoverfahren
Nach Rechnungsstellung und erfolgloser Durchführung des anschliessenden kaufmännischen Mahnverfahrens werden unbezahlte Forderungen des Auftraggebers in das Inkassoverfahren übergeleitet. Die Forderungseinziehung samt der damit verbundenen Vergütung und Kostenabrechnung ist im Punkt V der AGB näher geregelt.
7. Mitwirkung des Auftraggebers
7.1. Der Auftraggeber wird eCollect alle vorhandenen zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen in elektronischer Form bereitstellen. Dies beinhaltet Angaben über den Kunden (Vor- und Nachname bzw. Firmenname und Firmennummer) und soweit vorhanden Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Anschrift), Angaben zum Vertrag (Vertragsgegenstand, -nummer und -datum), zur Höhe, Berechtigung und Entstehung der Forderung sowie ggf. Rechnungsdaten. Weiterhin vorhandene erforderliche Angaben bzw. Unterlagen wird der Auftraggeber auf Anfrage unverzüglich an eCollect weiterleiten, jedoch spätestens 7 Werktage nach Versenden der Anfrage.
7.2. Der Auftraggeber übermittelt die notwendigen Kunden-, Kontakt-, Vertrags-, Forderung- und Rechnungsdaten über einen geeigneten Weg, via gesicherter Software-Schnittstelle (API). eCollect stellt hierfür eine Schnittstelle nebst Dokumentation und genauen Datensatzbeschreibungen zur Verfügung.
7.3. Der Auftraggeber hat regelmässig, mindestens einmal wöchentlich, Einsicht in seine eCollect-Accounts zu nehmen, um ggf. Rückfragen der Mitarbeiter von eCollect zu bearbeiten, zusätzlich notwendige Informationen oder Daten zu übermitteln, Informationen zu einzelnen Forderungen zur Kenntnis zu nehmen oder um etwaig angebotene Zahlungsvereinbarungen zu kommentieren.
7.4. Nach Rechnungsstellung verweist der Auftraggeber seine Kunden bei jeder rechnungs- bzw. forderungsbezogene Kontaktaufnahme an eCollect.
7.5. Der Auftraggeber leitet eCollect die nach Rechnungsstellung eingehende rechnungs- bzw. forderungsbezogene Korrespondenz mit Kunden unverzüglich weiter, jedoch spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Korrespondenzzugang.
7.6. Der Auftraggeber informiert eCollect nach Rechnungsstellung über alle von Kunden an ihn direkt geleisteten Zahlungen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Zahlung.
7.7. Zwischen eCollect und den Kunden des Auftraggebers besteht kein Vertragsverhältnis. Der Auftraggeber ist für die Rechtmässigkeit der mit den Kunden abgeschlossenen Rechtsgeschäfte und für die Vertragserfüllung allein verantwortlich und haftet dafür, dass seine Forderungen gegenüber seinen Kunden Bestand haben.
8. Preisgestaltung
Die Vergütung für die Erbringung der unter Punkt IV. der AGB genannten Leistungen wird in einer zusätzlichen Vereinbarung näher festgelegt.
V. Debt Collection (Forderungseinziehung)
1. Forderungsabtretung
1.1. Mit der Überleitung der jeweiligen Aussenstände nach Rechnungsstellung und erfolgloser Durchführung des kaufmännischen Mahnverfahrens seitens der eCollect bzw. mit der Übermittlung offener Forderungen seitens des Auftraggebers tritt dieser die einzelnen Forderungen und die damit verbundenen Ansprüche gegen den jeweiligen Kunden an eCollect ab. eCollect nimmt diese Abtretung mit der ersten auf die Erfüllung des Inkassoauftrags bezogenen Handlung an, behält sich jedoch das Recht vor, die Annahme binnen einer Frist von 1 (einem) Monat nach Forderungsübermittlung nach eigenem Ermessen abzulehnen. Der Auftraggeber hat somit keinen Anspruch auf die Annahme der Forderungsabtretungen durch eCollect. Titulierte Forderungen können in der Regel auch abgetreten werden.
1.2. Die Abtretung der Forderung findet zum Zwecke der Einziehung statt.
1.3. eCollect wird nach erfolgter Forderungsabtretung die von Kunden zu begleichenden Forderungen im eigenen Namen und im Interesse des Auftraggebers geltend machen und einziehen, und nach Massgabe der unter Punkt V. 9.1 der AGB festgelegten Reihenfolge für den Auftraggeber verrechnen.1.4. Ob und welche Massnahmen bzw. Verfahren im Rahmen der Forderungseinziehung ergriffen bzw. eingeleitet werden, entscheidet eCollect nach eigenem pflichtgemässen Ermessen und im Einklang mit den jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorschriften.
2. Delkredererisiko
Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Inkasso- und Forderungsausfallsrisiko (Delkredererisiko) im Innenverhältnis zwischen dem Auftraggeber und eCollect in voller Höhe vom Auftraggeber zu tragen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nichteinbringlichkeit der Forderung auf deren Nichtigkeit, mangelnder Zahlungsbereitschaft, Zahlungsunfähigkeit, betrügerischen Tätigkeiten oder sonstigen Gründen beruht.
3. Vorrechtliches/ aussergerichtliches Inkassoverfahren
3.1. eCollect führt als erster Schritt die vorrechtliche/ aussergerichtliche Einziehung materiell berechtigter und nicht von einer Gegenleistung abhängiger, privatrechtlicher Forderungen durch.
3.2. Die Einziehung der Forderungen auf dem Wege des vorrechtlichen/ aussergerichtlichen Inkassoverfahrens erfolgt zunächst grundsätzlich auf der nachfolgenden Vorgehensweise und nach eigenem rechtsgemässem Ermessen von eCollect:
a. Die Hauptforderung und etwaig bestehenden Nebenforderungen (Mahnkosten, Rücklastschriftgebühren, Auslagen, sonstige Fremdkosten) werden seitens eCollect dem Kunden gegenüber samt anfallenden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie den je nach Fortgang des Verfahrens berechneten Gebühren, Auslagen und etwaigen Kosten (Inkassovergütung) im gesetzlich zulässigen Rahmen in Textform per E-Mail oder ausnahmsweise per Post geltend gemacht.
b. Folgende weitere Massnahmen werden je nach dem Einzelfall von eCollect eingeleitet: Übermittlung weiterer Zahlungsaufforderungen in verschiedenen Mahn- bzw. Eskalationsstufen an den Kunden über verschiedene Kommunikationskanäle; Entgegennahme von Kundentelefonaten; Führung der Korrespondenz mit dem Kunden bzw. dessen Bevollmächtigten und sonstigen Dritten; Beschaffung und Versand von durch den Kunden angeforderten Unterlagen (Rechnungszweitschriften, Vertragskopien, Titelkopien, etc.); Abschluss von Ratenzahlungs- und / oder Stundungsvereinbarungen sowie deren Überwachung nach Massgabe der nachstehenden Bestimmungen dieser AGB; Klärung von Einwendungen / Einreden des Kunden in Zusammenarbeit und ggf. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
c. Gleichzeitig damit werden die eCollect-Accounts des Auftraggebers zur ständigen Einsicht in den Verlauf der Inkassoverfahren geführt sowie die regelmässige Abrechnung mit dem Auftraggeber vorgenommen.
3.3. eCollect veranlasst zum Zwecke der Forderungseinziehung je nach Forderungsstand und nach eigenem Ermessen die Anreicherung der Kundendaten, inkl. Adress- und Kontaktdaten sowie ggf. die Einholung von Bonitätsauskünften unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
3.4. eCollect ist bei der Erbringung ihrer Leistungen nicht an zeitliche Vorgaben gebunden, insbesondere haftet eCollect nicht, wenn Forderungen im Laufe der Bearbeitung etwa durch eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder ähnliches uneinbringlich werden.
4. Rechtliches / gerichtliches Inkassoverfahren
4.1. Führt das vorrechtliche / aussergerichtliche Inkassoverfahren im Einzelfall nicht zum Ausgleich der geltend gemachten Forderungen, leitet eCollect sodann das rechtliche / gerichtliche Inkassoverfahren (d.h. je nach dem nationalen Recht das amtliche Betreibungsverfahren und / oder die gerichtliche Durchsetzung) auf eigene Kosten ein, soweit eCollect dies für wirtschaftlich sinnvoll erachtet. Ein Anspruch auf die Einleitung des Verfahrens durch eCollect steht dem Auftraggeber dabei nicht zu.
4.2. Sollte die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes zur Forderungsdurchsetzung zweckmässig bzw. gesetzlich vorgeschrieben sein, übernimmt eCollect die Übergabe des Mandats an einem von ihr ausgewählten Berufsträger in den Fällen, in denen dies nach ihrem Ermessen wirtschaftlich sinnvoll erscheint. eCollect als Forderungsinhaber wird dem beauftragten Rechtsanwalt die notwendige Vollmacht erteilen.
4.3. Nach erfolgreichem Abschluss amtlicher / gerichtlicher Verfahren wird eCollect nach eigenem rechtsgemässem Ermessen - soweit wirtschaftlich sinnvoll - die Zwangsvollstreckung in die Wege leiten und die jeweils erforderlichen Vollstreckungsmassnahmen beantragen.
4.4. Über die Fälle, bei welchen eCollect die Einleitung eines gerichtlichen Inkassoverfahrens bzw. der Zwangsvollstreckung nicht für zweckmäßig und wirtschaftlich sinnvoll erachtet, wird der Auftraggeber informiert, so dass er sich ggf. für eine eigenständige Weiterführung der Forderungseinziehung entscheiden kann. In diesem Fall trägt der Auftraggeber die damit verbundenen Kosten.
5. Überwachungsverfahren
5.1. Rechtskräftig titulierte Forderungen, für die aktuell keine hinreichenden Realisierungsaussichten erkennbar sind, werden von eCollect in das Überwachungsverfahren übernommen. Keine aktuell hinreichenden Realisierungsmöglichkeiten liegen z.B. dann vor, wenn nach bereits vorliegenden Informationen oder eingeholten Auskünften Vollstreckungsmassnahmen keine Aussicht auf Erfolg bieten; die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Kunden ganz oder teilweise fruchtlos geblieben ist; weitere Vollstreckungsmassnahmen derzeit keine Aussicht auf Erfolg bieten oder aus den sich gemäss der Vermögensauskunft ergebenden Vermögensverhältnissen keine weiteren, kurzfristigen Realisierungsmöglichkeiten erkennbar sind.
5.2. Im Rahmen des Überwachungsverfahrens erfolgt eine langjährige Kundenüberwachung verbunden mit einer regelmässigen Kundenansprache mit dem Ziel der Einziehung der Forderung.
5.3. Für das Überwachungsverfahren fallen keine Kosten für den Auftraggeber an. Im Erfolgsfall erhält eCollect eine Inkassovergütung nach Punkt V. 9.2 und 9.3 der AGB.
6. Stundung, Ratenzahlung, Nachlass, Vergleich
6.1. Im Rahmen des gesamten Inkassoverfahrens ist eCollect für das Zustandekommen, die Abwicklung und Verwaltung von Ratenzahlungs- sowie sonstigen Zahlungsvereinbarungen zuständig.
6.2. eCollect ist berechtigt, nach pflichtgemässem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers selbständig Stundungs- bzw. Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Kunden zu treffen, soweit dies im Einzelfall geboten erscheint.
6.3. Die Parteien verständigen sich hinsichtlich Nachlass- bzw. Vergleichsvereinbarungen einvernehmlich. Der Auftraggeber kann die Art und Höhe von zulässigen Nachlass- bzw. Vergleichsvereinbarungen festlegen. eCollect bleiben dabei Entscheidungen über ihre Gebühren und Kosten sowie Verzugszinsen vorbehalten.
7. Mitwirkung des Auftraggebers
7.1. Der Auftraggeber wird eCollect alle vorhandenen zur Forderungseinziehung erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitstellen. Die Regelungen des Punkts IV. 6 der AGB sind entsprechend anzuwenden.
7.2. Der Auftraggeber wird nach Forderungsabtretung eCollect keine forderungsbezogene Kommunikation mit Kunden eigenständig oder durch Dritte aktiv aufnehmen bzw. weiterführen.
7.3. Des Weiteren ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Vereinbarungen auf Zahlung oder Ratenzahlung bezüglich der abgetretenen Forderungen unmittelbar mit Kunden zu schliessen.
8. Verrechnung von Zahlungseingängen
8.1. Im Verhältnis zwischen den Parteien erfolgt die Verrechnung aller im Inkassoverfahren eingehenden Zahlungen zunächst auf 1. die Hauptforderung, 2. die Nebenforderungen des Auftraggebers, 3. die Inkassovergütung nach Punkt V. 9.2 und 9.3 der AGB (d.h. inklusive der Verzugszinsen auf die Hauptforderung) und 4. sonstige Auslagen von eCollect.
8.2. Als Zahlungen im Sinne vom Punkt V. 8.1 der AGB gelten sämtliche Zahlungen des Kunden ab dem Zeitpunkt der Forderungsabtretung, unabhängig davon, auf welchem Wege diese stattgefunden haben. Dies schliesst jegliche Zahlungen des Kunden ein, insbesondere auch Direktzahlungen an den Auftraggeber, Gutschriften des Auftraggebers auf die übertragene Forderung sowie von dem Auftraggeber akzeptierte Aufrechnungsbeträge mit einer anderweitigen Gegenforderung des Kunden.
9. Vergütung und Kostenabrechnung
9.1. Nach Zahlungseingang stehen dem Auftraggeber seine an eCollect abgetretenen
Forderungen (Haupt-), ggf. inkl. damit verbundenen Nebenforderungen, in der jeweils durch den Kunden gezahlten Höhe auf seinen Guthaben-Konten zur Verfügung.
9.2. eCollect stehen sämtliche über die Haupt- und Nebenforderung des Auftraggebers hinausgehenden und im Inkassoverfahren berechneten Gebühren, Auslagen, etwaige Kosten und Verzugszinsen zu. Die Höhe der von eCollect gegenüber Kunden des Auftraggebers geltend zu machenden Gebühren, Auslagen, sonstigen Kosten und Verzugszinsen richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
9.3. eCollect erhält 100 % der eingezogenen Verzugszinsen und diese samt den eingezogenen Inkassogebühren, Auslagen und etwaige Kosten stellen ihre Erfolgsprovision dar.
9.4. Die Gebühren, Auslagen und sonstige Kosten von eCollect, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit anfallen, entstehen je nach den geltenden nationalen gesetzlichen Regelungen direkt gegenüber dem Kunden oder primär gegenüber dem Auftraggeber. Diese werden in der Regel gegenüber dem Kunden geltend gemacht. Hilfsweise tritt der Auftraggeber den gegen den Kunden jeweils bestehenden Anspruch auf Erstattung sämtlicher im Rahmen des Forderungseinzuges angefallenen Vergütungen und Kosten an eCollect an Erfüllung statt ab. Die Abtretung wird bei Erlös beim Kunden aufgelöst. eCollect nimmt die Abtretung an.
9.5. eCollect ist berechtigt, hinsichtlich der Kostenerstattung in eigenem Namen unmittelbar mit dem Kunden eine vertragliche Vereinbarung zu treffen.
9.6. Hat eCollect über die aussergerichtliche Forderungseinziehung hinausgehende Massnahmen nach eigenem Ermessen eingeleitet, werden die diesbezüglich entstandenen Kosten von eCollect getragen. Die Gesellschaft ist demnach berechtigt, die Rechtsanwaltskosten neben den Forderungen des Auftraggebers gegenüber dem Kunden geltend zu machen und erstattet zu bekommen.
9.7. Mit der Abtretung geht das Recht auf den Forderungseinzug den Kunden gegenüber vom Auftraggeber auf eCollect über, so dass eCollect berechtigt ist, Kundenzahlungen in eigenem Namen einzuziehen und Geldbeträge in Empfang zu nehmen.
9.8. eCollect verwahrt die eingezogenen Forderungen treuhänderisch bis zur Auszahlung an den Auftraggeber.
9.9. eCollect ist berechtigt, Forderungen gegenüber dem Auftraggeber, die auf den nach Punkt V. 10.3, 10.5 und 10.6 der AGB geltend gemachten Ansprüchen beruhen, mit dem Guthaben des Auftraggebers aufzurechnen.9.10. Verletzt der Auftraggeber eine oder mehrere ihm gemäss Punkt V. 7 der AGB obliegende vertragliche Pflichten, behält sich eCollect das Recht vor, ihm die Kosten und Auslagen für jede übergebene Forderung aufzuerlegen und mit dem Guthaben auf seinem Konto aufzurechnen.9.11. In Bezug auf etwaige Vergütungen und Kosten im Falle der Forderungsrückabtretung bzw. der Kündigung gelten entsprechend die Regelungen unter Punkt V. 10 und Punkt VII der AGB.
10. Forderungsrückabtretung
10.1. Der Auftraggeber wird bereits an eCollect abgetretene Forderungen in der Regel nicht zurückverlangen.
10.2. Erlangt der Auftraggeber nachträglich Kenntnis davon, dass eine Forderung nicht erfolgreich eingezogen werden kann, ist er verpflichtet, eCollect unverzüglich darüber zu informieren.
10.3. In Ausnahmefällen, wenn der Auftraggeber explizit auf die Rückabtretung einer Forderung z.B. aufgrund irrtümlicher Forderungsübermittlung, anderweitiger Einigung mit dem Kunden, Direktzahlung der Forderung an den Auftraggeber etc. besteht, wird eCollect nach eigenem Ermessen die jeweilige Forderung an den Auftraggeber zurück abtreten; der Auftraggeber nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Dabei ist eCollect berechtigt, dem Auftraggeber sämtliche im Rahmen der Forderungseinziehung angefallenen Kosten und Vergütungen nach Punkt V. 9.2 und 9.3 der AGB in Rechnung zu stellen.
10.4. Der Auftraggeber kann abgetretene Forderungen innerhalb der letzten sechs Monate vor Ablauf der Verjährungsfrist von eCollect zurück verlangen. Dabei entscheidet eCollect nach eigenem Ermessen über die Vornahme weiterer Massnahmen gegen den Kunden bzw. die Rückabtretung der jeweiligen Forderungen. Im Fall der Rückabtretung nimmt der Auftraggeber diese bereits hiermit an und verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Forderungseinziehung entstandenen Kosten bei der ggf. seinerseits vorgenommenen gerichtlichen Geltendmachung der Forderungen mit geltend zu machen. eCollect ist für die Titulierung oder die Verjährung nicht verantwortlich.
10.5. Wird die Unbegründetheit einer Forderung - unter anderem bei Widerruf bzw. Rücktritt vom Vertrag, einem ursprünglich unwirksam abgeschlossenen Vertrag, Begleichung bzw. Bestreiten der Forderung vor Übermittlung an eCollect, Nichtinverzugsetzung des Kunden, Vertragskündigung etc. - nach der Abtretung von eCollect festgestellt bzw. eCollect vom Auftraggeber darüber in Kenntnis gesetzt, wird unmittelbar eine kostenneutrale Rückabtretung der jeweiligen Forderung durch eCollect vorgenommen und der Auftraggeber nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Dabei behält sich eCollect das Recht vor, in solchen Fällen die im Rahmen der Forderungseinziehung angefallenen Kosten und Vergütungen nach Punkt V. 9.2 und 9.3 der AGB in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers abzurechnen, falls dieser Umstand bereits zum Zeitpunkt der Abtretung vorlag und die rechtzeitige Kenntnisnahme davon im Einflussbereich des Auftraggebers war bzw. er damit hätte rechnen müssen.
10.6. Wird in sonstigen Fällen dem Auftraggeber bzw. der eCollect nachträglich ein Grund dafür bekannt, dass eine Forderung nicht erfolgreich einziehbar ist, wie insbesondere Verjährung der Forderung, geringfügige Forderung, Tod des Kunden, Minderjährigkeit des Kunden, Zahlungsunfähigkeit, Vorliegen einer Straftat (z.B. Missbrauch von Bank- oder Kreditkartendaten), verlorener Rechtsstreit etc., wird die jeweilige Forderung ebenso kostenneutral seitens der eCollect zurück abgetreten und der Auftraggeber nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Dabei behält sich eCollect das Recht vor, in solchen Fällen die im Rahmen der Forderungseinziehung angefallenen Kosten und Vergütungen nach Punkt V. 9.2 und 9.3 der AGB in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers abzurechnen, falls dieser Umstand bereits zum Zeitpunkt der Abtretung vorlag und die rechtzeitige Kenntnisnahme davon im Einflussbereich des Auftraggebers war bzw. er damit hätte rechnen müssen.
10.7. Sollte der Stand der Guthaben-Konten des Auftraggebers nach Forderungsrückabtretung und erfolgter Abrechnung der entstandenen Kosten und Vergütungen zu Lasten von eCollect negativ sein, ist der ausstehende Betrag durch den Auftraggeber auszugleichen.
10.8. Eine Aufforderung zur Rückabtretung seitens des Auftraggebers ist in Textform per E-Mail oder per API unter genauer Bezeichnung der Forderungen vorzunehmen.
10.9. Die Forderungsrückabtretung erfolgt durch eCollect in Schrift- oder Textform per E-Mail oder per API. Die Rückgabe ist durch den Auftraggeber dem Kunden anzuzeigen.
VI. Haftung
1. eCollect haftet nicht für die Realisierbarkeit der Forderungen.
2. eCollect ist nicht für die Prüfung der Verjährung verantwortlich und haftet nicht für die eintretende Verjährung einzelner vom Auftraggeber abgetretener Forderungen.
3. eCollect schliesst die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach sonstigen zwingenden nationalen Haftungstatbeständen berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von eCollect. Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haftet eCollect bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften eCollect und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die AGB prägt und auf welche der Auftraggeber vertrauen darf.
VII. Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung ist für beide Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Monatsende möglich.
2. Für den Auftraggeber bleibt der volle Zugriff auf die Webapplikation (https://manage.ecollect.org) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen, solange eCollect noch laufende Fälle betreut. Sofern Kunden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Zahlungen aufgrund der Tätigkeit von eCollect leisten, gelten die Regelungen der AGB hinsichtlich der Vergütung und der Abrechnungen entsprechend.
3. Im Falle der ordentlichen Kündigung bleibt eCollect berechtigt, bereits abgetretene Forderungen für eine in ihrem Ermessen liegende Dauer zu den vorliegenden Bedingungen weiter zu betreiben.
4. Die Kündigung kann in Textform per E-Mail erfolgen.
5. Besteht der Auftraggeber auf die Rückabtretung der Forderungen mit Wirksamwerden der Kündigung, sind die noch nicht von Kunden beglichenen Gebühren, Auslagen und sonstige Kosten sowie Vergütungen von eCollect sofort in voller Höhe fällig und vom Auftraggeber zu zahlen. eCollect erklärt aufschiebend bedingt zu diesem Zeitpunkt bereits jetzt die Rückabtretung hinsichtlich des Erstattungsanspruchs für noch nicht erlöste Kosten, sofern deren Erstattungsanspruch gegenüber dem Kunden an Erfüllung statt abgetreten war, sowie hinsichtlich der jeweiligen abgetretenen Forderungen oder sonstigen Abtretungen nach diesen AGB. Punkt V. 10.7 der AGB wird entsprechend angewendet.
6. Die vorstehende Regelung zur Erstattung von Kosten und Bezahlung von Vergütungen gilt entsprechend bei einem ungekündigten Vertrag im Fall der Rückabtretung einzelner Forderungen auf Wunsch des Auftraggebers, soweit insgesamt mehr als 2 % des Jahresüberstellungsvolumens (berechnet nach dem durchschnittlichen Jahresüberstellungsvolumen über die Vertragslaufzeit bis zum Zeitpunkt der Rückaufforderung bzw. Forderungsbegleichung) zurück abgetreten werden.
7. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt für beide Parteien unberührt. Im Falle der ausserordentlichen Kündigung können die bereits abgetretenen Forderungen dennoch von eCollect weiter eingezogen werden, es sei denn, das Verschulden für die Kündigung liegt bei eCollect und eine Fortsetzung der Zusammenarbeit würde damit den Interessen des Auftraggebers zuwider laufen. In diesem Falle wird die Zusammenarbeit – ohne Kosten – beendet.
VIII. Geheimhaltung und Datenschutz1. Geheimhaltung
1.1. Sowohl eCollect als auch der Auftraggeber verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Aufnahme der Geschäftsbeziehung und deren Abwicklung zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
1.2. Über sämtliche Rechtsverhältnisse, deren Inhalte und sonstige vertrauliche Informationen werden beide Parteien auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zeitlich unbegrenzt Stillschweigen bewahren.
2. Datenschutz
2.1. Im Rahmen der Rechnungsstellung und des kaufmännischen Mahnverfahrens verarbeitet eCollect in der Regel personenbezogene Daten von Kunden des Auftraggebers als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Dies wird in einem separaten Auftragsverarbeitungsvertrag z näher geregelt.
2.2. Im Rahmen der Forderungseinziehung (des Inkassoverfahrens) verarbeitet eCollect personenbezogene Daten von Kunden des Auftraggebers als Verantwortlicher im Sinne des Art. 24 DSGVO.
2.3. Bei der Verarbeitung jeglicher personenbezogenen Daten hält eCollect die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz, insbesondere die Vorschriften des schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) sowie der Verordnung (EU) 2016⁄679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, nachfolgend “DSGVO”) strikt ein.
2.4. Personenbezogene Daten werden seitens eCollect nur erhoben und verarbeitet, falls und soweit dies für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung und Leistungserbringung erforderlich ist. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch eCollect sind in deren Datenschutzerklärung ausgeführt.
2.5. eCollect sichert zu, dass entsprechend den Vorschriften der DSGVO bzw. DSG ihrerseits die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung und Verbreitung personenbezogener Daten durch unbefugte Personen ergriffen werden, die geeignet sind, einen effektiven gesetzeskonformen Datenschutz im Bereich der allgemeinen und automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie der Nutzung von Netzwerk- und Telekommunikationskanälen zu gewährleisten. Die ergriffenen Massnahmen entsprechen dem neusten Stand der Technik, werden regelmässig aktualisiert und an die Neuigkeiten in dem eCollect-System angepasst sowie periodisch überprüft.
2.6. Die mit der Datenverarbeitung befassten Mitarbeiter sind zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie zur Wahrung des Fernmelde-, Bank- und allgemeinen Geschäftsgeheimnisses schriftlich verpflichtet.
2.7. Der Auftraggeber sichert zudem zu, dass er zur Weitergabe der im Rahmen der Geschäftsbeziehung seinerseits übermittelten personenbezogenen Daten gesetzlich berechtigt ist.
2.8. eCollect darf zum Zwecke der Geschäftsabwicklung und des Forderungsmanagements personenbezogene Daten an ihre Tochtergesellschaften sowie an sonstige von ihr beauftragte externe Unterauftragnehmer übermitteln bzw. diesen dazu Zugang gewähren und die jeweilige Datenverarbeitung im Auftrag stellen, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten von eCollect dient und im Einklang mit den Vorschriften der DSG und DSGVO ist. Dabei verpflichtet eCollect den jeweiligen Unterauftragnehmer schriftlich dazu, die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu befolgen sowie das Fernmelde-, Bank- und allgemeine Geschäftsgeheimnis zu bewahren.
2.9. eCollect kann erforderlichenfalls unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für das Debitoren-und Forderungsmanagement relevante Daten bei Auskunfteien anfragen sowie sich dabei ergebende Daten an Auskunfteien melden.
2.10. eCollect hält auch nach Rechnungsstellung bzw. Durchführung des kaufmännischen Mahnverfahrens sowie nach Abschluss des Inkassoverfahrens alle Forderungen inklusive aller übermittelten oder sich aus dem Forderungsmanagement ergebenden Daten sowie Abrechnungen für die Dauer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zum Abruf durch den Auftraggeber in seinen eCollect-Accounts in elektronischer Form bereit.
2.11. Soweit Forderungen gegenüber einem Kunden von mehreren Auftraggebern zur Bearbeitung übergeben werden, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die gewonnenen Kundendaten im Sinne der vorstehenden Regelungen weiterhin verwendet werden.
2.12. Sofern Änderungen datenschutzrechtlicher Vorschriften oder aufsichtsbehördliche Weisungen andere Vorgehensweisen gebieten, werden die vorstehenden Regelungen entsprechend den jeweiligen Vorgaben angepasst.
IX. Unterauftragnehmer
1. Der eCollect ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung seinen Tochtergesellschaften zu bedienen. Dabei sichert er zu, dass innerhalb der eCollect und der Tochtergesellschaften einheitliche technische und organisatorische Massnahmen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit ergriffen werden und ein gleichwertiges Schutzniveau herrscht.
2. eCollect hat das Recht, auch sonstige externe Dritte auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung bei der Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen einzusetzen.
3. Die nach den AGB bestehenden Rechte und Pflichten von eCollect und dem Auftraggeber werden hierdurch nicht berührt.
4. Soweit sich eCollect zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Auftraggebers.
X. Schlussbestimmungen
1. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden, dass eCollect bereits abgetretene Forderungen sowie die Vertragsbeziehung mit allen Rechten und Pflichten an einen Dritten nach eigenem Ermessen übertragen kann. In einem solchen Fall wird der Auftraggeber darüber in Kenntnis gesetzt.
2. Jeder der Parteien hat die Reputation der anderen Partei zu wahren und jegliche rufschädigenden Handlungen zu unterlassen. Dabei wird die vertragsgemässe Leistungserbringung nicht als reputationsschädigend angesehen.
3. Falls ein Kunde sich in Bezug auf den Auftraggeber oder eCollect beschwerdeführend an Behörden, an die Öffentlichkeit oder sonstige Stellen wendet bzw. bekannt gibt, dies zu beabsichtigen, verpflichten sich die Vertragspartner zur sofortigen gegenseitigen Information und Unterstützung.
4. Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AGB haben in Schrift- oder Textform zu erfolgen. Diese werden dem Auftraggeber postalisch oder per E-Mail mitgeteilt. Sollte er dagegen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung nicht widersprechen, gelten die Änderungen als durch den Auftraggeber anerkannt.
5. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam, nichtig oder undurchführbar erweisen oder unwirksam, nichtig oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Gültigkeit der AGB im Ganzen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall an die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Regelung eine solche setzen, die dem angestrebten Zweck in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Letzte Aktualisierung: September, 2024