Als Zins bezeichnet man das Entgelt, das der Schuldner dem Gläubiger für vorübergehend überlassenes Kapital, z.B in Form eines Kredites zahlt. Der Zinssatz wird in Prozent pro Zeitintervall, z.B. pro Jahr berechnet. Der Zinsbetrag ist der Geldbetrag der sich bei Kreditzinsen aus der Höhe des geschuldeten Geldbetrages und dem vereinbarten Zinssatz berechnet. Als Verzugszins bezeichnet man den Zins, den der Schuldner dem Gläubiger während eines Zahlungsverzuges schuldet.