Zahlschein
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Bei Barzahlungen wird Bargeld übergeben. Nach wie vor machen Barzahlungen das Gros der Zahlungen insbesondere im privaten Geschäftsverkehr aus. Mit Hilfe eines Zahlscheines (englisch: “payment slip”) hat der Schuldner die Möglichkeit, auch ohne ein Konto Geld an den Gläubiger zu überweisen und so seine offenen Forderungen schnell und einfach zu begleichen.
Einordnung des Zahlscheins
Der Zahlschein gehört in seiner Ausprägung zum Instrument des halbbaren Zahlungsverkehrs. Das bedeutet, dass der Zahlungspflichtige seine Einzahlung bar in Form von Banknoten und Münzen bei einem Kreditinstitut leistet und der Zahlungsempfänger das Geld unbar durch Gutschrift auf ein Konto bei einem anderen Kreditinstitut erhält.
Vor- und Nachteile des Bezahlens mit Zahlschein für den Schuldner
Der Vorteil der Bezahlung mit Zahlschein liegt für den Schuldner darin, dass er kein Konto beanspruchen muss. Ein Nachteil ist in den hohen Gebühren zu sehen. Nicht selten verlangen Kreditinstitute 15 bis 20 Euro für die Durchführung einer Zahlung, da diese intern mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Darüber hinaus bieten Kreditinstitute diese Dienstleistung zunehmend gar nicht mehr an. Der Hintergrund findet sich hier im Geldwäschegesetz. Den Kreditinstituten sind die Risiken zu hoch, die sich aus einem möglichen Geschäft dieser Art ergeben. Oftmals sind die Zahlungen auch nach oben hin gedeckelt. Beträge von 2.000,00 bis 5.000,00 Euro sind hierbei in der Regel als Obergrenze üblich.
Vor- und Nachteile des Bezahlens mit Zahlschein für den Gläubiger
Für den Gläubiger spielt der Zahlweg beziehungsweise das Zahlverfahren keine Rolle, da er unabhängig von der Bezahlung durch den Schuldner bar oder über ein Konto auf jeden Fall immer eine Kontogutschrift erhält. Ein Vorteil kann darin gesehen werden, dass das Geld einbezahlt wird und sobald die Gutschrift auf dem Konto des Empfängers erfolgt ist, weder die Bank noch der Kunde eine Möglichkeit haben, das Geld zurückzufordern.
Wie erfolgt die Abwicklung der Zahlung mit einem Zahlschein?
Der Schuldner kann jede beliebige Bank aufsuchen. Wenn diese den Zahlschein-Service anbietet, kann der Schuldner – im Regelfall nach Vorlage seines Personalausweises und der Erfassung seiner persönlichen Daten – den Betrag zuzüglich der Gebühren der Bank einzahlen. Die Bank bucht den Betrag dann auf einem Zwischenkonto und leitet ihn im Regelfall am gleichen Tag weiter, so dass der Gläubiger innerhalb von ein bis zwei Bankarbeitstagen über das Geld auf seinem Konto verfügen kann.
Welches Formular muss ich für eine Zahlung verwenden?
Es handelt sich hierbei um ein Überweisungsformular, das keinen Bankvermerk aufweist. Diese Vordrucke werden deswegen auch als sogenannte „netzneutrale Überweisungen“ bezeichnet.
Quellen & externe Links:
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/ueberweisung/ueberweisungs-zahlschein-bzue