Verzugszins
Inhaltsverzeichnis
Unter Verzugszinsen versteht man die Zinsen, die während eines Zahlungsverzuges einer einer fälligen und durchsetzbaren Forderung entstehen. Der Verzugszins ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz gesetzlich geregelt und dem Gläubiger einer Forderung durch seinen Schuldner zu ersetzen. Der Verzugszins ist Teil des Verzugsschadens während eines Schuldnerverzuges.
Verzugszins in Deutschland
In Deutschland liegt der jährliche Verzugszinssatz nach § 288 BGB für Verbraucher fünf Prozent (5%) über dem gesetzlichen Basiszinssatz. Der Basiszinssatz ist geregelt in § 247 Abs. 1 BGB). Handeln sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner als Unternehmer beträgt der jährliche Zinssatz neun Prozentpunkte (9%) über dem Basiszinssatz.
Hier finden Sie den jeweils aktuellen
Basiszinssatz für Deutschland
.
Verzugszins in Österreich
In Österreich ist der Verzugszinssatz für Geschäfte mit Verbrauchern nicht abhängig vom Basiszinssatz sondern beträgt generell vier Prozent (4%) pro Jahr. Für Unternehmer bzw. für Rechtsgeschäfte zwischen als Unternehmer handelnden Personen liegt der jährliche Verzugszinssatz bei 9,2% über dem Basiszinssatz.
Hier finden sie den jeweils aktuellen
Basiszinssatz für Österreich
.
Verzugszins in der Schweiz
In der Schweiz sind sowohl der Verzugszinssatz für Verbraucher, als auch der Verzugszinssatz für Unternehmer unabhängig vom Basiszinssatz. Für alle während eines Zahlungsverzuges auflaufenden Zinsen betragen die jährlichen Zinssätze generell fünf Prozent (5%).