Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand beschreibt das der Forderung zugrundeliegende Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner. Aufgrund gesetzlicher Regularien in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind wir verpflichtet den Vertragsgegenstand Ihrer offenen Forderung abzufragen und dem Schuldner in unseren Anschreiben mitzuteilen. Zur Vereinfachung der Aktenübergabe können Sie den Vertragsgegenstand einfach in einem Dropdown-Menü auswählen.