Recht auf Vergessenwerden (GDPR / DSGVO)

default
Hanna Keller

Wird eine offene Forderung nicht beglichen, steht dem Gläubiger das Recht zu, ein Inkassounternehmen mit der Forderungsdurchsetzung zu beauftragen. Zur Einziehung der offenen Forderungen werden personenbezogene Daten seitens unserer Auftraggeber an eCollect AG übermittelt sowie durch unsere Mitarbeiter verarbeitet. Die Datenverarbeitung ist nach der aktuellen Gesetzgebung zulässig. Dabei wird sich auch mit der Anwendung der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO / DSGVO bzw. GDPR) ab 25.Mai 2018 nichts ändern. Bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union wird sich eCollect AG im Hinblick auf die Datenverarbeitung an die Vorgaben der DSGVO halten. Wir haben unsere Datenschutzrichtlinien und die damit verbundenen Verfahren bereits daran angepasst und sind darauf vorbereitet.


Warum darf eCollect AG personenbezogene Daten verarbeiten?

Unsere Auftraggeber dürfen eCollect AG als Finanzdienstleister und Inkassounternehmen zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit der Geltendmachung und Durchsetzung von offenen Forderungen beauftragen. Diesbezüglich übermitteln sie uns die ihnen bekannten personenbezogenen Daten der Schuldner. Dabei werden eindeutige und legitime Zwecke verfolgt, die in der Abwicklung und Erfüllung eines von unserem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages bestehen. Zur Einziehung der offenen Forderungen verwenden wir unvermeidbar personenbezogene Daten. Diese Datenverarbeitung erfolgt ausschliesslich zur Wahrung der berechtigten Interessen unserer Auftraggeber, welche bei der Interessenabwägung im Fall der Forderungseinziehung gegenüber den Schuldnerinteressen überwiegen. Die Erteilung einer Einwilligung durch die betroffene Person ist dabei gesetzlich nicht vorgeschrieben. Aus dieser Sicht entfaltet der Widerruf einer erteilten Einwilligung keine Rechtsfolgen, da die Verarbeitung zur Forderungsdurchsetzung aus einer gesetzlichen Erlaubnisnorm unmittelbar hergeleitet wird. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung durch eCollect AG ergab sich bis jetzt aus den verschiedenen nationalen Gesetzen zum Datenschutz und wurde nun auch in der neuen DSGVO im Art. 6 Abs.1 Buchstabe b und f aufgenommen.

Warum greift das Recht auf Vergessenwerden bei einer Forderungsangelegenheit nicht ein?

Das Recht auf Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten (sog. Recht auf Vergessenwerden) ist in Art. 17 der DSGVO neu geregelt. Die Fälle, bei denen die betroffene Person die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen kann, sind dort abschliessend aufgezählt. Im Rahmen einer laufenden Forderungseinziehung sind personenbezogene Daten des jeweiligen Schuldners zwecks der Vertragsabwicklung und -erfüllung unerlässlich. Die Verarbeitung durch eCollect AG erfolgt zur Geltendmachung und Ausübung der Rechtsansprüche unserer Auftraggeber gegenüber deren Schuldnern. In solchen Fällen findet das Recht auf Vergessenwerden gemäss Art. 17 Abs. 3 Buchstabe e DSGVO keine Anwendung. Das Recht auf Vergessenwerden kann erst dann ausgeübt werden, wenn die Speicherung der Daten nicht mehr notwendig ist bzw. wenn die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Im Rahmen der Forderungseinziehung steht den betroffenen Personen nach wie vor ein umfangreiches Auskunftsrecht über die sie betreffenden personenbezogenen Daten zu, die von eCollect AG verarbeitet werden. Sie können dieses Recht sicher und in angemessenen Abständen wahrnehmen, um sich der Verarbeitung bewusst zu sein und deren Rechtmässigkeit vergewissern zu können.

Wie lange werden Daten von eCollect AG aufbewahrt?

Personenbezogene Daten werden im eCollect-System in einer Form gespeichert, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist. Dabei beschränken wir die Speicherfrist für personenbezogene Daten auf das unbedingt erforderliche Mindestmass. Im Hinblick auf unsere internationale Tätigkeit hat eCollect AG je nach dem Einzelfall und dem jeweils geltenden nationalen Recht verschiedenen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu befolgen. Danach werden auch die Kriterien für die Festlegung der Aufbewahrungsdauer bestimmt. Die Aufbewahrung personenbezogener Daten zieht sich in der Regel über einen gewissen Zeitraum nach der Beendigung der Forderungseinziehung. Der Grund dafür ist, dass eCollect AG diese Informationen für die Verfolgung legitimer Geschäftsinteressen, die Durchführung von Kontrollen und Überprüfungen, die Einhaltung und den Nachweis von rechtlichen Verpflichtungen, die Regelung von Rechtsstreitigkeiten und Durchsetzung von Rechtsansprüchen benötigt. Beispielsweise muss eCollect AG bei der Aufbewahrung mancher Unterlagen auch steuerrechtliche oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen von bis zu 10 Jahren beachten. Unter Berücksichtigung der verschiedenen gesetzlich vorgeschriebenen Fristen werden unsererseits personenbezogene Daten aufbewahrt, solange Aufbewahrungspflichten diesbezüglich bestehen.

Personenbezogene Daten sind bei eCollect AG sicher aufbewahrt

eCollect AG setzt zur Gewährleistung der Datensicherheit moderne technische Lösungen und transparente und sichere Organisationsmechanismen ein. Wir haben einen hohen und gleichwertigen Sicherheitsstandard zum Datenschutz und zur Informationssicherheit innerhalb unserer Unternehmensgruppe eingeführt. Dabei wird ständig geachtet, auf den neusten Stand zu sein. Wir benutzen nur unser eigenes zu dem Zweck speziell aufgebautes und entwickeltes eCollect-System sowie legen einen besonderen Wert auf ein sicheres Netzwerksystem und zuverlässige Kommunikationskanäle. Mehr zum Thema Datenschutz und Informationssicherheit bei eCollect AG kann man in unseren Datenschutzrichtlinien erfahren.


Cookie Notice

We use cookies to give you the best online experience. By agreeing you accept the use of cookies in accordance with our cookie policy. You can manage your preferences by clicking the "Settings" button or the icon on the bottom left corner of the screen.

Privacy Settings saved!
Datenschutzeinstellungen

Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Erlebnis zu bieten. Einige dieser Cookies sind für den normalen Betrieb der Website-Funktionalität erforderlich. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, die von unseren Partnern verwendet werden, die uns helfen, besser zu verstehen, wie Sie unsere Website nutzen und wie wir sie verbessern können. Sie können einige der Cookies in den Einstellungen unten ein-/ausschalten.

Diese Cookies sind für den normalen Betrieb der Website erforderlich und können nicht deaktiviert werden.

Für einige Website-Funktionalitäten verwenden wir Cookies.
  • wordpress_test_cookie
  • wordpress_logged_in_
  • wordpress_sec
  • wp_lang

Optionale cookies ablehnen
Alle Cookies akzeptieren