Inkassofirma
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Inkassofirma (englisch: debt collection firm, debt collecting firm, debt collection company, debt collecting company) ist ein landläufig oder umgangssprachlich gebrauchter Begriff für Inkassounternehmen. Da es sich weder um eine überlieferte oder branchenübliche noch um eine rechtlich verankerte Bezeichnung handelt, finden sich im deutschen Sprachraum nur wenige Inkassounternehmen, die sich selbst offiziell „Inkassofirma“ nennen.
Was macht eine Inkassofirma?
Inkassofirmen befassen sich gewerbsmäßig mit der Einziehung fremder oder zur Einziehung abgetretener Forderungen. Die Aufnahme eines mit der Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten verbundenen Betriebs ist in Deutschland anzeige- und registrierungspflichtig (§ 14 GewO; § 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG). Die gebotenen Dienste können sich auf das klassische Kerngeschäft (Mahnwesen, Herbeiführung von Vergleichen, im Falle andauernder Zahlungsverweigerung Veranlassung von Titulierung und Vollstreckung, Überwachung uneinbringlicher Forderungen) beschränken oder darüber hinausreichende Leistungen des Forderungsmanagements wie Beratung im Hinblick auf den Liquiditätserhalt, Bewertung von Forderungen, Bonitätsprüfungen, Debitorenbuchhaltung etc. umfassen.
Umfassende Informationen zu Ausgestaltung und Rechtsgrundlagen der Geschäftstätigkeit sowie zur geschichtlichen und volkswirtschaftlichen Einordnung von Inkassofirmen finden Sie unter dem Stichwort Inkassounternehmen.