Einzugsermächtigung

default
Helene Mueller
eCollect support team

Eine Einzugsermächtigung ist die Erteilung einer Erlaubnis zum Geldeinzug an einem Geschäftspartner. Ein Kunde kann zum Beispiel seinem Gläubiger die Genehmigung erteilen, den Geldbetrag von seinem Konto einzuziehen. An sich ist die Einzugsermächtigung eine Form des Lastschriftverfahrens. Bei einer Einzugsermächtigung besteht für das einziehende Unternehmen keine Zahlungsgarantie.


Beteiligte bei der Einzugsermächtigung und ihre Bedeutung

Beteiligte bei der Einzugsermächtigung sind das Kreditinstitut, der Kunde sowie der Verkäufer. Der Kunde erteilt dem Verkäufer eine Einzugsermächtigung, die diesen berechtigt, vom Konto des Kunden fällige Forderungen einzuziehen. Der Verkäufer seinerseits muss, damit er am Lastschriftverfahren teilnehmen darf, bei seiner Bank ein sogenanntes Lastschriftobligo in Höhe der Lastschriften, die zukünftig voraussichtlich eingereicht werden, beantragen. Diese Lastschriftobligo stellt eine Kreditgewährung dar, da in Höhe des Obligos jederzeit innerhalb der Widerspruchsfrist – diese liegt aktuell (Dezember 2013) bei sechs Wochen – Einzugsermächtigungen widerrufen werden können und dann als Rücklastschriften dem Verkäuferkonto belastet werden müssen.

Änderungen durch SEPA

Durch die Einführung der Single Euro Payments Area (SEPA) zum 1. Februar 2014 erfährt das bisher weitestgehend nur in Deutschland übliche Lastschrift- bzw. Einzugsermächtigungsverfahren eine drastische Änderung. Um die Abwicklung von Zahlverfahren europaweit weiter zu vereinheitlichen, wurde seit dem 01. November 2010 die europäische Lastschrift eingeführt. Dabei legt die EU-Richtlinie für Zahlungsdienste (Payment Services Directive, PSD) die rechtlichen Rahmenbedingungen fest. Die Lastschrift war bisher ein Zahlverfahren, das ausschließlich in Deutschland sowie teilweise in Österreich genutzt wurde. Die wesentlichen Neuerungen bei der SEPA-Lastschrift gegenüber den bisher üblichen Lastschriftverfahren sind: Ein Fälligkeitsdatum löst den Einzug „bei Sicht“ ab, es gibt neue Fristen für den Einzug/Rückgabe/Widerspruch/Informationspflichten, der Datensatz der Lastschrift wird um mandatsbezogene Daten erweitert, neue Mandate statt Einzugsermächtigungen/Abbuchungsaufträge sind erforderlich und es erfolgt eine Teilnahme mit neuer, eindeutiger Gläubiger-Identifikationsnummer des Einreichers. Es gibt zukünftig zwei neue Formen des Lastschriftverfahrens: das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren. Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren entspricht in etwa dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren. Der Zahlungsempfänger benötigt ein Mandat (Ermächtigung) des Zahlers. Das Fälligkeitsdatum der Lastschrift muss dem Zahler schriftlich mittels einer Vorabinformation (mind. 14 Tage vor Fälligkeit) mitgeteilt werden. Für die Einreichung sind festgelegte Vorlagefristen zu beachten. Der Zahler kann bis zu 8 Wochen nach Belastung die Erstattung des Zahlbetrages ohne Angabe von Gründen verlangen. Liegt für eine Belastung kein gültiges Mandat vor, beträgt der Erstattungsanspruch 13 Monate. Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren ist mit dem bisherigen Abbuchungsauftrag vergleichbar. Der Zahlungsempfänger braucht im Vorfeld ein Mandat des Zahlers, in dem dieser auch den Verzicht auf seinen Erstattungsanspruch nach erfolgter Einlösung erklärt. Der Zahler darf kein Verbraucher/Privatkunde sein. Der Zahler muss nach Mandatserteilung, jedoch vor der ersten Einlösung, seinem Kreditinstitut bestimmte Daten des Mandats bestätigen und dieses auch unterzeichnen. Das Fälligkeitsdatum der Lastschrift muss dem Zahler schriftlich mittels einer Vorabinformation mitgeteilt werden. Das kann bei wiederkehrenden Zahlungen einmalig festgelegt werden.

Vor- und Nachteile der Einzugsermächtigung

Zunächst bringt die Einzugsermächtigung eine Reihe von Vorteilen mit sich. So muss der Kunde sich nach Bestellung einer Ware nicht mehr um die Bezahlung kümmern. Die Rechnung wird „automatisch“ beglichen. Bei Internetkäufen ist die Form daher ein üblicher und einfacher Weg. Es genügen die Angabe der Bankdaten und die ausdrückliche Weisung, dass Gelder per Lastschrift eingezogen werden dürfen. Für den Verkäufer bringt die Einzugsermächtigung den Vorteil mit sich, dass er von sich aus den Zahlungsfluss steuern kann; damit verbundenen sind entsprechende Rationalisierungseffekte in der Buchführung. Damit kann er die Liquidität in seinem Unternehmen so steuern, wie er sie benötigt. Nachteile bei der Einzugsermächtigung finden sich in der schon erwähnten Gefahr der Rückgabe, die für den Kunden jedoch einen Vorteil darstellt.


Quellen und externe Links:

http://de.wikipedia.org/wiki/Einzugsermächtigung
 

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/lastschriftverfahren.html?referenceKeywordName=Einzugserm%C3%A4chtigungsverfahren
 

http://www.finanztip.de/lastschrift-arten/


Cookie Notice

We use cookies to give you the best online experience. By agreeing you accept the use of cookies in accordance with our cookie policy. You can manage your preferences by clicking the "Settings" button or the icon on the bottom left corner of the screen.

Privacy Settings saved!
Datenschutzeinstellungen

Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Erlebnis zu bieten. Einige dieser Cookies sind für den normalen Betrieb der Website-Funktionalität erforderlich. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, die von unseren Partnern verwendet werden, die uns helfen, besser zu verstehen, wie Sie unsere Website nutzen und wie wir sie verbessern können. Sie können einige der Cookies in den Einstellungen unten ein-/ausschalten.

Diese Cookies sind für den normalen Betrieb der Website erforderlich und können nicht deaktiviert werden.

Für einige Website-Funktionalitäten verwenden wir Cookies.
  • wordpress_test_cookie
  • wordpress_logged_in_
  • wordpress_sec
  • wp_lang

Optionale cookies ablehnen
Alle Cookies akzeptieren