Wie widerspreche ich einer Inkasso-Forderung von eCollect?

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Nevena Stavreva
eCollect support team

Sie haben eine Mahnung von eCollect auf postalischem oder elektronischem Weg erhalten. Wenn Sie dieser Forderung widersprechen möchten, gewähren wir Ihnen selbstverständlich die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu dem Inkasso-Fall unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen abzugeben.


Welche Informationen muss ein Widerspruch zu einer Inkasso-Forderung der eCollect AG beinhalten?

Ihren Widerspruch zu einer Forderung von eCollect können Sie uns per E-Mail oder über unseren Chatbot in Ihrem Kundenportal zukommen lassen. Bitte richten Sie Ihren Widerspruch an:

Sie können Ihren Widerspruch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der ersten Inkasso-Mahnung bei uns einlegen. Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, muss Ihr Widerspruch folgende Informationen enthalten:

  • Ihren korrekten Vor-und Nachnamen
  • Ihre aktuell gültige Anschrift und E-Mail-Adresse
  • Unser Aktenzeichen
  • Gründe, auf die sich Ihr Widerspruch stützt bzw. eine Schilderung des Sachverhalts
  • Aussagekräftige Nachweise – wenn Sie zum Beispiel die offene Rechnung bereits beglichen haben, bitten wir um Zusendung des Zahlungsnachweises (Kontoauszug, Quittungsbeleg etc.); bei Retouren haben Sie uns den Rücksendebeleg vorzulegen oder die Sendungsnummer mitzuteilen; die Kündigung eines Vertrages (Abonnement, Mitgliedschaft) ist anhand einer Kündigungsbestätigung nachzuweisen.

Bitte verfassen Sie Ihren Widerspruch auf Deutsch oder Englisch. Die Unterlagen, die Sie uns digital per E-Mail oder über den Chatbot übermitteln, müssen PDF-Dateien oder Bild-Dateien (.JPG oder .PNG) sein. Alle anderen Dateiformate werden von unserem System nicht unterstützt und können demzufolge bei der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit nicht berücksichtigt werden.

Sobald ein formell korrekter und begründeter Widerspruch entsprechend den obigen Anforderungen bei uns eingeht, werden wir das laufende Inkassoverfahren pausieren und Ihr Anliegen prüfen. Die Bearbeitungszeiten betragen in der Regel, je nach Einzelfall, zwischen ein und zehn Arbeitstagen. Unter Umständen kann der Bearbeitungszeitraum überschritten werden, wenn eine gesonderte Stellungnahme vom Gläubiger erforderlich ist. Nach Bearbeitung des Falles werden Sie von der eCollect AG unaufgefordert per E-Mail kontaktiert.

Sind nicht alle Form- und Inhaltserfordernisse erfüllt, wird die Angelegenheit nicht geprüft und Ihr Widerspruch zurückgewiesen.


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