Wie ist der Ablauf eines Mahnverfahrens?
Der Ablauf des Mahnverfahrens ist standardisiert. Die Beantragung eines Mahnbescheids erfolgt – im Regelfall nach einem Erinnerungsschreiben und zwei bis drei erfolglosen außergerichtlichen Mahnungen – über das Onlineportal der Mahngerichte der Länder. Dort kann der Mahnbescheid entweder auf Papier ausgedruckt und mit einem Barcode versehen an das Gericht versandt werden, oder der Mahnbescheid wird direkt per Datenträgeraustausch oder online an das Mahngericht übermittelt. Mit der Beantragung eines Mahnbescheids ist das außergerichtliche Mahnverfahren beendet und das gerichtliche Mahnverfahren beginnt.