Inkasso & SCHUFA - besteht da ein Zusammenhang?
Inhaltsverzeichnis
Zwischen dem
Inkasso
offener Forderungen und der
SCHUFA
(Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung e.V.) besteht eine enge Verbindung. Wenn ein Inkassounternehmen eine offene Forderung gegen einen Schuldner betreibt, ist dies im Regelfall mit einem Abgleich der Schuldnerdaten mit der Datenbank der SCHUFA verbunden. Unbestrittene Forderungen können zudem auch, wenn sie sich noch im sogenannten außergerichtlichen Mahnverfahren befinden, bei der SCHUFA gemeldet werden.
Die Zusammenarbeit zwischen Inkassounternehmen und der SCHUFA
Viele Inkassounternehmen sind Mitglieder der SCHUFA (“Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung e.V.”). Die SCHUFA unterscheidet in ihrer Datenbank zwischen Positiveinträgen – wie beispielsweise Adressänderungen oder zurückgezahlte Darlehen – und Negativeinträgen. Negativeinträge wirken sich schlecht auf den SCHUFA-Score aus, der die Kreditwürdigkeit einer Person verdeutlichen soll. Zu einem solchen Negativeintrag gehört beispielsweise ein Inkasso einer offenen Forderung, beziehungsweise ein erfolgloses Inkasso mit den entsprechenden Folgen (z.B. Ausstellung von Mahnbescheiden oder Vollstreckungsbescheiden). Auch weitere Angaben, die sich aus erfolglosen Vollstreckungsbescheiden – wie beispielsweise infolge eines Haftbefehls – werden in der SCHUFA-Datenbank eingetragen und wirken sich gegebenenfalls auf zukünftige Kreditvergaben an den Schuldner oder andere Formen der Zusammenarbeit des Schuldners mit Unternehmen aus.