Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides
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Ein
gerichtlicher Mahnbescheid
wird über die gemeinsame Online-Plattform der Mahngerichte in Deutschland beantragt. Das Mahnverfahren ist ein rein schriftliches Verfahren; hierzu gibt es Vordrucke, die in Deutschland online übertragen werden (§ 703c Absatz 2 Zivilprozessordnung). Die Beantragung des Mahnbescheides kann durch den Gläubiger selbst oder einen Vertreter, z.B. ein Inkassounternehmen erfolgen.
Wie wird nach der Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheides weiter verfahren?
Der Antrag wird nach Einreichung durch einen Rechtspfleger formal geprüft. Eine Prüfung, ob die Forderung existiert oder berechtigt ist, erfolgt nicht. Wenn der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides formell geprüft wurde, erlässt das Gericht den Mahnbescheid. Üblicherweise wird der Mahnbescheid dem Schuldner vom Gericht zugestellt. Es gibt aber für den Gläubiger auch die Möglichkeit, dem Schuldner den gerichtlichen Mahnbescheid selbst zuzustellen.