Habe ich Anspruch auf die Erstattung vom Kosten gegen die eCollect?
Der Anspruch auf Erstattung von Kosten für die Aufklärung einer Inkassoangelegenheit gegen die eCollect AG ist unberechtigt. Wenn Sie sich auf Tatsachen berufen, die Sie als Adressat der Forderung entlasten können, müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen bzw. sich diese von der zuständigen Dienstelle beschaffen lassen. Etwaige anfallende Kosten, die damit verbunden sind, haben Sie selbst zu tragen.
Prüfung der Rechtmäßigkeit von Forderungen
Die eCollect AG handelt ausschließlich im Auftrag des Gläubigers. Er übermittelt uns alle relevanten Informationen über den Bestand der Forderung und die säumige Partei. Auf Grundlage der mitgeteilten fallbezogenen Angaben prüft unser Unternehmen, ob die Forderung zum Zeitpunkt der Inkassoübergabe begründet erscheint.
Umstände, die Sie in personeller oder sachlicher Hinsicht von der Inkasso-Beitreibung entlasten, müssen Sie durch geeignete Nachweise belegen. Wenn Sie zum Beispiel geltend machen, dass Sie bei der Begehung eines Verstoßes gegen die geltenden Parkbestimmungen nicht Besitzer des Kfz-Kennzeichens waren oder die Rechnung bereits beglichen haben, müssen Sie uns eine Bescheinigung von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bzw. einen Quittungsbeleg oder Zahlungsbestätigung von Ihrer Bank zukommen lassen. Die dafür anfallenden Kosten haben Sie eigenständig zu tragen.
Werden Anwaltskosten von eCollect erstattet?
Die Dienstleistungen eines Rechtsanwalts, die Sie zur Abwehr der Forderung in Anspruch nehmen, unterliegen ebenfalls keiner Erstattung von der eCollect AG. Sie können sich allerdings unnötige Anwaltskosten ersparen, indem Sie uns direkt kontaktieren. Wir sind stets für Sie da. Sie brauchen einfach Ihre Beanstandungen in einer Stellungnahme per E-Mail, Chatbot in Ihrem Kundenportal oder Briefpost an uns samt den entsprechenden Unterlagen darzulegen. Wie Sie Widerspruch einlegen können, erfahren Sie hier . Die eCollect AG kümmert sich um die Prüfung des Sachverhalts und leitet alle dafür erforderlichen Maßnahmen kostenfrei ein. Sollten Sie nach Klärung des Falles weiterhin Recht behalten wollen, können Sie sich jederzeit von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Die anwaltliche Vergütung müssen Sie jedoch selbst übernehmen.
Kosten, die Ihnen aufgrund geltend gemachter Tatsachen zu Ihrer Entlastung entstanden sind, können nicht auf eCollect abgewälzt werden. Der Anspruch auf Erstattung der Abwehrkosten ist daher unrechtmäßig und wird von der eCollect AG grundsätzlich zurückgewiesen.